Armacell 2026

Gebäude- EnergieGesetz GESETZLICHE ANFORDERUNGEN GEMÄSS GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG) Anwendungsbereich A gemäß GEG 100% Anwendungsbereich B gemäß GEG 50% Anwendungsbereich C gemäß GEG im Fußbodenaufbau Anwendungsbereich D Leitungen ohne besondere Anforderungen gemäß GEG bzw. nach DIN 1988, Teil 200 Heizung1 • Leitungen in unbeheizten Räumen und Kellerräumen. Im Fußboden verlegte Leitungen auch HK-Anschlussleitungen gegen Erdreich/unbeheizte Räume. • Leitungen in Außenwänden, in Bauteilen zwischen unbeheizten und beheizten Räumen, in Schächten und Kanälen • Verteilungsleitungen zur Versorgung mehrerer Parteien • Leitungen in Bauteilen, zwischen • beheizten Räumen verschiedener Nutzer • Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen Leitungsverteilern. Im Fußbodenbereich verlegte Leitungen, zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer Heizungsleitungen in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers und absperrbar, ohne besondere Anforderungen2 Sanitär1 (Warmwasser Warmwasserleitungen Armaturen von Rohrnetzverteilern Warmwasserleitungen bis zu einer Länge von 4 m ohne Zirkulation/Begleitheizung (Stichleitungen) Sanitär (Kaltwasser) Anwendungsbereich A3 Rohrleitungen verlegt, z. B. in Technikzentralen oder Medienkanälen und Schächten mit Wärmelasten und Umgebungstemperaturen ≥25 °C • Rohrleitungen frei verlegt in nicht beheiztem Räumen, Umgebungstemperatur ≤20 °C (nur Tauwasserschutz) • Rohrleitungen verlegt in Rohrschächten, Bodenkanälen und abgehängten Decken, Umgebungstemperatur ≤25 °C • Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen in Vorwantinstallationen • Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau (auch neben nichtzirkulierenden Trinkasserleitungen warm) • Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau neben warmgehenden zirkulierenden Rohrleitungen 1 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die direkt an Außenluft angrenzend verlegt sind, sind mit 200% Dämmung zu versehen. 2 Selbst wenn in bestimmten Fällen aus Gesichtspunkten der Energieeinsparung keine Anforderungen an die Dämmung gestellt werden, müssen aber Leitungen in Bauteilen (z.B. im Estrich oder unter Putz) aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korrosionsschutz, Vermeidung von Knack- und Fließgeräuschen (Körperschalldämmung), Verringerung der Wärmebelastung des umgebenden Mauerwerkes, o.ä.. Bei nicht zirkulierenden Warmwasserleitungen stellt diese Mindestdämmung außerdem sicher, dass das Wasser bei Zapfbeginn durch angrenzende Bauteile nicht unnötig abgekühlt wird. 3 Anwendungsbereich B gilt nur bei Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich und Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern 144/ WKSB

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